
Hilfe beim Sterben? - 2. Palliativtag Castrop-Rauxel
Die Castrop-Rauxeler Palliativ- und Hospizlandschaft stellt sich vor: 02.09.2023, 11.00-14.30 Uhr
Betroffene und Interessierte können sich in der Zeit von 11:00 bis 14:30 Uhr an Informationsständen informieren und mit den Teilnehmenden ins Gespräch kommen.
Evangelisches Krankenhaus Castrop-Rauxel Seminarzentrum
Grutholzallee 63, 44577 Castrop-Rauxel
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung werden keine Gebühren / Kosten erhoben!
Hintergrund
2020 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Menschen ein Weg offenstehen muss, mit der Hilfe anderer aus dem Leben zu scheiden. Das Verbot von „geschäftsmäßiger“ Sterbebegleitung durch Sterbevereine und Ärzte wurde aufgehoben. Der Bundestag hat auch in diesem Sommer noch keinen gesetzlichen Rahmen zum assistierten Suizid geschaffen.
Das Verfassungsgerichtsurteil sorgt für eine lebhafte Debatte: Drückt sich im Wunsch nach einem assistierten Suizid das Selbstbestimmungsrecht des Menschen aus? Haben Kirche und Wohlfahrtsverbände Menschen mit diesem Wunsch seelsorglich und pflegerisch zu begleiten – bis zuletzt? Oder haben Lebensschutz, Suizidprävention und hospizlich-palliative Begleitung in einer konfessionellen Einrichtung Priorität und können bestenfalls genauso der Autonomie des Menschen dienen?
Das Gesetz wird handwerklich nicht leicht. Das Verfassungsgericht hat ausdrücklich auch Personen Suizidbeihilfe zugebilligt, die nicht an einer unumkehrbaren, zum Tod führenden Krankheit leiden. Welchen Schutzrahmen braucht es für psychisch kranke, geistig behinderte oder nicht einwilligungsfähige Menschen, um Missbrauch auszuschließen? Welche Haltungen und Regeln entwickeln wir in sozialen Einrichtungen? Wie möchte und sollte unsere Gesellschaft als Ganze mit dem Sterben umgehen? Dies können Fragen der geplanten Diskussion beim 2. Palliativtag werden.
Mehr Hintergrundinformationen lesen Sie hier.
Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind.
Die fünf Leitsätze der Charta formulieren Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei immer der betroffene Mensch.