Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in jedem Lebensalter

So früh wie möglich für das Ende vorsorgen

Seit 15 Jahren setzt sich das Palliativ-Netzwerk Herne, Wanne-Eickel, Castrop-Rauxel e.V. für eine professionelle und ganzheitliche Versorgung unheilbarer Kranker am Ende ihrer Lebenszeit ein. Im Jubiläumsjahr lädt das Ambulante Ethik Komitee des Netzwerkes am Mittwoch, 28. Februar 2024, zu der Veranstaltung „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in jedem Lebensalter“ ein. Beginn ist um 18 Uhr im wewole FORUM im CityCenter, Bahnhofstr. 7a, 44623 Herne. Der Eintritt ist frei.

Wer noch jung ist, denkt kaum daran, dass das Leben endlich sein könnte. Doch Jugend schützt nicht vor schweren Unfällen oder Krankheiten. „Deshalb ist es nie zu früh, seine persönlichen Wünsche für den Umgang mit schweren Erkrankungen oder dem eigenen Tod verbindlich zu dokumentieren“, sagt Hartwig Trinn, Gesamtleitung Seelsorge und Ethik der St. Elisabeth Gruppe, der die Veranstaltung als Mitglied des Ambulanten Ethik Komitees moderiert.

Zwei Impulsvorträge

Dr. Wolfgang Scherbeck aus Castrop-Rauxel, Allgemeinmediziner im Ruhestand und Palliativarzt, macht die Zuhörer mit dem „Aufbau einer Patientenverfügung“ vertraut. Anschließend geben der Jurist Diethelm Lahnstein und Alexander Ottmann, Teamleitung Betreuung und Vormundschaften bei der Stadt Herne, Informationen „rund um die Vorsorgevollmacht“. Danach stehen die Experten des Ambulanten Ethik Komitees auf einem Podium den Zuhörern Rede und Antwort.

Ethik Komitee

2018 nahm das Ambulante Ethik Komitee im Palliativ-Netzwerk als eines der ersten in Deutschland unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda seine Arbeit auf. Die Mitglieder des Komitees stehen zur Verfügung, wenn bei der Behandlung von Schwerkranken oder Sterbenden zuhause oder in Pflegeeinrichtungen ethische Konflikte auftreten, die dringend einer Lösung bedürfen. Die für diese Fälle speziell geschulten Moderatoren aus Medizin, Pflege, Verwaltung, Seelsorge und Sozialarbeit laden alle Fallbeteiligten zum Gespräch ein, leiten die Runde und dokumentieren am Ende eine gemeinsam formulierte Handlungsempfehlung. Ziel der Ethischen Fallbesprechung ist es, den Angehörigen, den gesetzlichen Vertretern (Bevollmächtigte oder Betreuer) und den Behandelnden Sicherheit im weiteren Vorgehen zu geben.

 Quelle: Susanne Schübel 
https://www.halloherne.de/artikel/so-frueh-wie-moeglich-fuer-das-ende-vorsorgen-66784

Hier finden Sie den Flyer zur Veranstaltung.